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   VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11   

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VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11 (https://dejure.org/2012,22099)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.07.2012 - 3 S 321/11 (https://dejure.org/2012,22099)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 3 S 321/11 (https://dejure.org/2012,22099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für das Weststadion Freiburg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Differenzierte Bewertung von Nutzungskonflikten zwischen einem Gebiet für Sportanlagen und einem angrenzenden Wohngebiet nach Maßgabe des Gebots der Rücksichtnahme; Zulässigkeit der Bildung von Zwischenwerten zwischen den baugebietsbezogenen Richtwerten nach § 2 Abs. 2 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Differenzierte Bewertung von Nutzungskonflikten zwischen einem Gebiet für Sportanlagen und einem angrenzenden Wohngebiet nach Maßgabe des Gebots der Rücksichtnahme; Zulässigkeit der Bildung von Zwischenwerten zwischen den baugebietsbezogenen Richtwerten nach § 2 Abs. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2013, 61
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 08.11.1994 - 7 B 73.94

    Immissionsschutzrecht: Verbindlichkeit der Richtwerte der 18. BimSchV für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11
    Zwar konkretisieren die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV verbindlich die Zumutbarkeit von Sportlärm (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 -, NVwZ 1995, 993 ff.) und die Einhaltung dieser Richtwerte ist auch im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 12.08.1999 - 4 CN 4.98 -, VBlBW 2000, 103 ff.).

    Das Urteil des Immissionsschutzsenats des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 -, NVwZ 1995, 993 ff.) steht dieser Auffassung nicht entgegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12

    Drittschützende Wirkung bei BauGB § 34 Abs 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11
    Drittschützende Wirkung entfaltet das Rücksichtnahmegebot insoweit, als in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter, d.h. qualifiziert betroffener Nachbarn, Rücksicht zu nehmen ist (Beschl. des Senats v. 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354 ff.).

    25 Ausgehend davon hat das Verwaltungsgericht - unter "Abarbeitung" der Kriterien des Rücksichtnahmegebots - zutreffend die jeweilige individuelle und gebietsbezogene Vorbelastung und die sich hieraus ergebende Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Klägers und des Beigeladenen ermittelt (zu diesen Kriterien vgl. zusammenfassend zuletzt etwa dazu Beschluss des Senats vom 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris).

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11
    Denn dieser Anspruch gilt grundsätzlich nur innerhalb eines "Baugebiets" nach § 1 Abs. 2 BauNVO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 -, NVwZ 2008, 427 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2011 - 8 S 2581/10 -, juris), d.h. hier nur innerhalb des als WA-Gebiet festgesetzten Plangebietsausschnitt, nicht aber mit Blick auf die benachbarten - als Sondergebiete bzw. als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen - Sportanlagengebiete.

    Ob sich der Kläger ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt des sog. planübergreifenden Nachbarschutzes auf die Festsetzungen zur Nutzungsart auf dem Weststadiongelände berufen könnte (dazu BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007 a.a.O.; s. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.02.1987 - 8 S 1920/86 -), kann auf sich beruhen.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 3 S 829/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Ausbau und Umbau eines Fußballstadions für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11
    Gleichwohl kann auch der Senat nicht feststellen, dass die Nutzungsmöglichkeiten der Baugenehmigung durch den im IBK-Gutachten angenommenen Spiel- und Trainingsbetrieb derart ausgeschöpft sind, dass sie angesichts des derzeitigen Mitgliederstands des Beigeladenen dauerhaft nicht noch weiter ausgenutzt werden könnten (vgl. dazu Urteil des Senats vom 17.06.1992 - 3 S 829/92 -, VBlBW 1993, 131 ff.).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11
    Hierbei seien die tatsächlichen und rechtlichen Vorbelastungen und die sich daraus ergebende jeweilige Schutzwürdigkeit des Emissionsorts (Gebiet der Sportanlage) und des angrenzenden oder nahegelegenen Immissionsorts (Gebiet des von Sportlärm betroffenen Vorhabens) zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, NVwZ 2000, 1050 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2006 - 8 S 1737/05

    Erteilung einer Teilgenehmigung bei Rechtswidrigkeit des Gesamtvorhabens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11
    Demgemäß hat er auch keine Vorschläge unterbreitet, wie der Spiel- und Lautsprecherbetrieb nach Art und Umfang immissionsverträglich eingeschränkt werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.04.2006 - 8 S 1737/05 -, BR 2006, 768 [Ls]).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11
    Die Voraussetzungen des sog. Gebietserhaltungs- oder Gebietsbewahrungsanspruchs, wonach jeder Gebietsanlieger - als Angehöriger einer auf Achtung gegenseitiger Rechte und Pflichten angelegten bodenrechtlichen "Schicksalsgemeinschaft" - grundsätzlich die Einhaltung aller Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (ohne Rücksicht auf das Ausmaß der Beeinträchtigung) verlangen kann (vgl. dazu bereits BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BauR 1994, 223 ff.), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11
    Sie bilden damit das Maß zumutbarer Lärmimmissionen und damit die Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft immer nur nach dem abstrakten Maßstab der allgemeinen Zweckbestimmung der normierten Baugebiete ab, wie sie jeweils in Abs. 1 der §§ 2 bis 11 BauNVO umschrieben wird und bestimmen - mit anderen Worten - somit nur Inhalt und Grenzen der jeweiligen "Gebietsverträglichkeit" (zu diesem Kriterium vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 02.02.2012 - 4 C 14.10 -, ZfBR 2012, 368 ff. und Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 -, NVwZ 2011, 748 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.2009 - 3 S 2679/08 -, VBlBW 2010, 195 ff. [insofern bestätigt durch BVerwG], Beschl. v. 30.07.2009 - 5 S 973/09 -, juris).
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11
    Sie bilden damit das Maß zumutbarer Lärmimmissionen und damit die Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft immer nur nach dem abstrakten Maßstab der allgemeinen Zweckbestimmung der normierten Baugebiete ab, wie sie jeweils in Abs. 1 der §§ 2 bis 11 BauNVO umschrieben wird und bestimmen - mit anderen Worten - somit nur Inhalt und Grenzen der jeweiligen "Gebietsverträglichkeit" (zu diesem Kriterium vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 02.02.2012 - 4 C 14.10 -, ZfBR 2012, 368 ff. und Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 -, NVwZ 2011, 748 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.2009 - 3 S 2679/08 -, VBlBW 2010, 195 ff. [insofern bestätigt durch BVerwG], Beschl. v. 30.07.2009 - 5 S 973/09 -, juris).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11
    Drittschützende Wirkung entfaltet das Rücksichtnahmegebot insoweit, als in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter, d.h. qualifiziert betroffener Nachbarn, Rücksicht zu nehmen ist (Beschl. des Senats v. 20.03.2012 - 3 S 223/12 -, juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354 ff.).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 S 973/09

    Zulässigkeit eines Hotels im Industriegebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08

    Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden

  • VGH Bayern, 24.08.2007 - 22 B 05.2870

    Immissionsschutzrecht: Schwimmbäder als Sportanlagen // Schwimmbad; Freibad;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 1771/07

    Ausweisung der Freilandfläche eines Gartenbaubetriebs als private Grünfläche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 2362/07

    Klage gegen die erteilte Umgestaltung eins Waldfreibades einschließlich der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2011 - 8 S 2581/10

    Festsetzung des Streitwerts für das Berufungsverfahren nach § 63 Abs. 2 S. 1, §

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1983 - 5 S 433/83

    Bestimmtheit der Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1987 - 8 S 1920/86

    Nutzung ausgewiesener Grünfläche für Festveranstaltungen

  • VGH Bayern, 05.04.2001 - 1 CS 00.3649
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19

    Befangenheit von Amtsträgern - Sportanlage in der Nähe von Wohnbebauung

    In solchen Fällen kann die Konfliktlage bauplanungsrechtlich nur durch eine an der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der jeweils betroffenen Grundstückseigentümer orientierten Abwägung bewältigt werden (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, Urt. v. 3.7.2012 - 3 S 321/11 - juris).

    In solchen Fällen kann die Konfliktlage bauplanungsrechtlich nur durch eine an der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der jeweils betroffenen Grundstückseigentümer orientierten Abwägung bewältigt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.7.2012 - 3 S 321/11 - juris).

    Jedoch führt es zu einer planungsrechtlichen Vorbelastung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.7.2012, a. a. O.) der Grundstücke der Antragstellerinnen Ziff. 1, Ziff. 3 und Ziff. 5. Denn das Lärmschutzniveau dieses Gebiets mit vorgesehenen Institutsgebäuden und Wohnheimen für Studierende entspricht nicht demjenigen eines allgemeinen Wohngebiets.

    Während nach alledem den Antragstellern Ziff. 2, Ziff. 4 und Ziff. 6 die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für allgemeine Wohngebiete zu Gute kommen dürften, ist nach aller Voraussicht bezüglich der Antragstellerinnen Ziff. 1, Ziff. 3 und Ziff. 5 als Eigentümer von am östlichen Rand des Wohngebiets gelegenen Grundstücken ein Zwischenwert der um jeweils 5 dB(A) differierenden Richtwerte der 18. BImschV für allgemeine Wohngebiete und für - unter anderem auch dem Wohnen dienende (§ 6 Abs. 1 Baunutzungsverordnung) - Mischgebiete zu bilden (vgl. wiederum VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.7.201, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 3 S 2781/18

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkunft in der Gestalt von

    Voraussetzung der Teilaufhebung einer Baugenehmigung ist damit eine subjektive wie objektive Teilbarkeit der baurechtlichen Gestattung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.07.2012 - 3 S 321/11 - juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 3 S 2948/19

    Baugenehmigung für ein Bundesliga-Fußballstadion in Freiburg; Lärmbelästigung

    Zwar lässt § 2 Abs. 6 Satz 2 18. BImSchV eine Berücksichtigung der konkreten Umstände der Nachbarschaftssituation zu, wenn eine atypische Konfliktsituation besteht, in der der auf starre und abstrakte Gebietsabstufungen zugeschnittene Maßstab des § 2 Abs. 2 18. BImSchV versagt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.7.2012 - 3 S 321/11 - juris; BayVGH, Urt. v. 24.8.2007 - 22 B 05.2870 - juris).
  • VGH Bayern, 06.02.2015 - 22 B 12.269

    Von einem Jugendspielplatz mit "Streetballanlage" ausgehende Lärmimmissionen

    Hierbei bestimmen im Ausgangspunkt die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der von den Immissionen Betroffenen, wobei die Sportanlagenlärmschutzverordnung auch bei der - vorliegend nunmehr durch Art. 3 Abs. 1 KJG angeordneten - unmittelbaren Anwendung Raum lässt für die differenzierte Bewertung von Nutzungskonflikten zwischen Sportanlagen und Wohnbebauung und für die Bildung von Zwischenwerten (die nicht notwendig arithmetische "Mittelwerte" sein müssen) zwischen den baugebietsbezogenen Richtwerten nach § 2 Abs. 2 der 18. BImSchV (BVerwG U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - BVerwGE 109, 314, juris Rn. 25 ff; VGH BW, U.v. 3.7.2012 - 3 S 321/11 - juris Rn. 23 bis 25, m.w.N. u.a. auf BVerwG, U.v. 2.2.2012 - 4 C 14.10 - ZfBR 2012, 368; BayVGH, U.v. 24.8.2007 - 22 B 05.2870 - UPR 2008, 153 [Freibad im Außenbereich neben Reinem Wohngebiet in Ortsrandlage: ein Grundstück in Randlage zu einem weniger geschützten festgesetzten Gebiet oder zum Außenbereich kann wegen dieser Lage nicht den vollen, für "sein" Gebiet ansonsten geltenden Schutz beanspruchen]; vgl. zur vergleichbaren Nr. 6.7 der TA Lärm: BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 7 B 24/07 - juris Rn. 4 und 5 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Baugenehmigung

    Anderenfalls folgte aus der Teilung einer Baugenehmigung in zwei unselbständige Teile, dass mit dem verbleibenden Rest einer Baugenehmigung gleichfalls nichts mehr anzufangen wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, VBlBW 2017, 284 = juris Rn. 53; Urt. v. 03.07.2012 - 3 S 321/11 -, VBlBW 2013, 61 = juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 8 S 2441/18

    Vermittlung von Nachbarschutz durch die Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf"

    Insofern kann die Beschwerde auch aus dem - vereinzelt gebliebenen und den bundesrechtlichen Ansatz verlassenden - Urteil des 3. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 04.05.2001 - 3 S 597/00 - (VBlBW 2001, 487; anders bereits Urt. v. 03.07.2012 - 3 S 321/11 -, VBlBW 2013, 61) nichts für sich herleiten, wonach Festsetzungen eines Bebauungsplans über die Art der baulichen Nutzung einen subjektiv-öffentlichen Anspruch nicht nur eines im selben Baugebiet (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.2003 - 5 S 1692/02 -, VBlBW 2004, 181 u. Urt. v. 29.06.1994 - 5 S 2286/93 -, VBlBW 1995, 30; Beschl. v. 23.08.1996 - 10 S 1492/96 -, BRS 58 Nr. 160; BayVGH, Beschl. v. 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681 -, BRS 59 Nr. 66; OVG NW, Beschl. v. 28.11.2002 - 10 B 1618/02 -, BRS 6 Nr. 168; OVG Saarland, Urt. v. 14.07.2016 - 2 A 46/15 -, juris, Rn. 42), sondern jedes im Plangebiet ansässigen Nachbarn auf Wahrung der G e b i e t s art begründeten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18

    Nachbarliche Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Die 18. BImSchV lässt im Baugenehmigungsverfahren auch bei unmittelbarer Anwendung Raum für die differenzierte Bewertung von Nutzungskonflikten zwischen einem Gebiet für Sportanlagen und einem angrenzenden Wohngebiet nach Maßgabe des Gebots der Rücksichtnahme; damit ist die Bildung von Zwischenwerten zwischen den baugebietsbezogenen Richtwerten nach § 2 Abs. 2 der 18. BImSchV zulässig (VGH BW, Urt. v. 03.07.2012 - 3 S 321/11 -, juris).
  • VG Stade, 23.10.2014 - 2 A 1272/10

    Denkmalschutzrechtliche Bedenken eines Nachbarn gegen die Erteilung einer

    Dafür müssen objektive und subjektive Voraussetzungen vorliegen: Voraussetzung für eine solche Teilbarkeit ist es objektiv, dass die Teile, auf die sich die Aufhebung bezieht, weggedacht werden können, ohne dass die übrigen Teile des Vorhabens bautechnisch und funktionell diesem Zustand angepasst werden müssen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 14. Juli 2008, NordÖR 2008, 533, 535) und subjektiv, dass der Bauherr das Vorhaben notfalls selbst als teilbar ansieht (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Juli 2012 - 3 S 321/11 - Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. November 2011 - 2 Bs 177/11 -, beide zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.799

    Lärmeinwirkungen aus Freibad

    Hierbei bestimmen im Ausgangspunkt die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der von den Immissionen Betroffenen, wobei die Sportanlagenlärmschutzverordnung Raum lässt für die differenzierte Bewertung von Nutzungskonflikten zwischen Sportanlagen und Wohnbebauung (VGH BW, U.v. 3.7.2012 - 3 S 321/11 - juris Rn. 23).
  • VG Gießen, 23.01.2015 - 1 L 1953/14

    Legehennenanlage als landwirtschaftlicher Betrieb im Mischgebiet unzulässig

    Der Gebietsbewahrungs- oder Gebietserhaltungsanspruch besagt, dass jeder Gebietsanlieger als Angehöriger einer auf Achtung gegenseitiger Rechte und Pflichten angelegten bodenrechtlichen "Schicksalsgemeinschaft" grundsätzlich die Einhaltung aller Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung verlangen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.07.2012 - 3 S 321/11 -, juris).
  • VG Cottbus, 14.02.2017 - 3 L 358/16

    Nutzung einer Beachvolleyballanlage

  • VG Koblenz, 18.07.2017 - 1 K 875/16

    Klage gegen Änderung und Erweiterung eines Sportplatzgeländes abgewiesen

  • VG Minden, 18.09.2012 - 1 K 2956/10

    Verletzung des Rücksichtsnahmegebots durch Betrieb einer Sportanlage ohne

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